Update: Hepatitis E Infektion beim Grillen | 05.06.2019 Die Ratgeber ∙ hr-fernsehen
Die Grillsaison beginnt wieder. Und dass Vorsicht vor allem beim Verzehr von rohem Hühnerfleisch geboten ist, ist vielen Verbrauchern bereits bekannt. Doch auch rohes Schweinefleisch kann zu unangenehmen Krankheiten führen, die sich nicht nur im Mett, sondern auch in nicht durchgegartem Grillfleisch verstecken können.
Die Ratgeber - ganze Sendung | 05.06.2019
Eine Hepatitis-E Infektion galt lange Zeit als „Reisemitbringsel“ mittels fäkal-oraler Übertragung durch kontaminiertes Wasser und/oder rohe Speisen (Genotypen 1 und 2). Inzwischen ist aber eindeutig nachgewiesen, dass es auch in Deutschland durch den Verzehr von nicht durchgegartem Fleisch oder Mett – insbesondere Wildschwein, Roh- und Leberwürste, sowie Innereien – kommen kann (Genotypen 3 und 4).
Es handelt sich in der Regel um eine akute, meist selbst-limitierende Hepatitis, jedoch kann es insbesondere bei Schwangeren, Immunsupprimierten und Organtransplantierten zu fulminanten Verläufen kommen (Genotypen 1 und 2). Chronische Verläufe sind bisher nur bei Immunsupprimierten mit einer HEV-Genotyp 3 Infektion beobachtet worden.
Laut Infektionsepidemiologischem Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2017 des Robert-Koch Institutes wurden 2017 insgesamt 2.943 Fälle gemeldet, mit 82% Infektionsort Deutschland. Nur ein Fall wurde nur anhand klinischer Diagnostik ermittelt, bei 67% erfolgte die Diagnosestellung klinisch-labordiagnostisch. 33% der Fälle wurden rein labordiagnostisch ermittelt.
Bei entsprechender Klinik/Anamnese ist der Nachweis von HEV-IgM in der Regel beweisend für eine frische Infektion. IgM ist beim immunkompetenten Patienten bereits bei Auftreten der ersten Symptome nachweisbar und kann ca. 3-6 Monate persistieren. Auch HEV-IgG ist zu Beginn der Symptomatik bereits meist positiv; ohne IgM-Nachweis ist ein positives IgG Hinweis auf eine früher abgelaufene Infektion. Jedes positive Resultat wird in unsrem Labor durch einen Immunoblot bestätigt, um u.a. unspezifische Reaktionen im Screening-Test auszuschließen.
Weitere Informationen:
Abrechnung:
Der betreffende IgG- und IgM-ELISA ist eine Kassenleistung für gesetzlich versicherte Patienten gemäß Gebührenziffer 32641 (Ähnliche Untersuchungen), ebenso wie der IgG- und IgM-Immunoblot gemäß Gebührenziffer 32664 (Ähnliche Untersuchungen).